Pflegeberatung

Ist bei einem Menschen die Pflegebedürftigkeit im Sinn des SGB XI anerkannt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die daraus folgenden Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen.

Auswählen können Sie ab Pflegegrad 2 zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationspflege. Sollten Sie die Variante Pflegegeld wählen, wird die Pflege also von Angehörigen oder sonstigen Ihnen nahestehenden Personen durchgeführt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchzuführen. Hier gilt es zu beachten, dass ab Pflegegrad 2 nach § 37.3 SGB XI ein halbjährlich durchzuführender Beratungsbesuch verpflichtend ist. Wir erledigen das gern für Sie.

liebevoll

respektvoll

kompetent

Wir kümmern uns um Sie

Für diese gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung gibt es mehrere gute Gründe. Zum einen bekommt der pflegende Angehörige eine regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Zum anderen dient die Pflegeberatung der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen. Oberstes Ziel der Beratungseinsätze durch zugelassenes Pflegefachpersonal ist jedoch die gewissenhafte Sicherstellung einer angemessenen Versorgung des Pflegebedürftigen. Sollte eine vorgeschriebene Pflegeberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder sogar komplett einzustellen.
Die Pflegeberatung erfolgt bei Pflegegrad 2 bis 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 bis 5 einmal vierteljährlich. Hierbei handelt es sich aktuell um Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Die Kosten der Pflegeberatungsgespräche werden durch die Pflegeversicherung getragen.

Unsere Serviceleistungen für Angehörige

Wir beraten Sie gerne über die Themen der Pflegeversicherung nach § 37.3 SGB XI oder jeglichen Fragen zur Versorgung Ihrer Angehörigen. Sie erhalten Hilfestellung bei Anträgen an die Pflegekasse zur Versorgung Ihrer Angehörigen. Diese Beratung führen wir gerne bei einem Gespräch in unseren Räumlichkeiten bei einer Tasse Kaffee durch, oder wir besuchen Sie in Ihrer vertrauten Umgebung daheim.

Wir sind ein unabhängiger, privatrechtlicher Dienstleister der ambulanten Kranken- und Seniorenpflege.

Verhinderungspflege

Betreuungsritter Schulungen

Regelmäßige monatliche Schulungen für „pflegende Angehörige“ zu Themen wie: Lagerungen, Grundpflege, Entlastungsleistungen und mehr finden Sie in unserem Terminkalender. Die Durchführung übernehmen unsere Pflegedienstleitung Frau Nadine Vollmer, unser beratender Mediziner Dr. Peter Ritter M.A. und unser Pädagoge Herr Markus Ritter-Dittmann.

Denken Sie, dass wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind? Lassen Sie uns gerne über Ihr Anliegen sprechen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle und kostenlose Beratung zur Verfügung. Nutzen Sie einfach unser Service Telefon, oder lassen Sie uns einen Termin zum persönlichen Kennenlernen vereinbaren. Wir sind für Sie da!

0201 – 458 445 18Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Sie können uns gerne auch jederzeit eine Nachricht über unser praktisches Kontaktformular senden.

Kontakt

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