Verhinderungspflege und Familienpflege

Verhinderungspflege – die verdiente Auszeit für pflegende Angehörige. Auch private Pflegepersonen brauchen mal Urlaub, werden mal krank oder benötigen aus anderen Gründen mal Unterstützung bei der Pflege eines Familienmitglieds. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die nachgewiesenen Kosten der dann notwendigen Ersatzpflege.

Familienpflege – der Betreuungsritter hilft Ihnen in der Not bei der Versorgung Ihres Nachwuchses bis zum 12. Lebensjahr, indem wir unsere Hauswirtschaftskräfte bei Ihnen einsetzen.

Egal was kommt, wir sind für Sie da!

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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Auszeiten für pflegende Angehörige. Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen. Das können stellvertretend Pflegehilfskräfte, Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde sein. Eine Verhinderungspflege ist stundenweise über das ganze Jahr möglich.

Die sogenannte Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) kann für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr zur Anwendung kommen, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. 

Wir klären gerne die Voraussetzungen, den Anspruch auf Verhinderungspflege und ermutigen die pflegenden Angehörigen, dieses Angebot wahrzunehmen.

Familienpflege

Im Rahmen der Familienpflege unterstützen wir Familien, in denen ein Elternteil beispielsweise durch eine schwierige Schwangerschaft ausfällt. Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) im Haushalt wohnt, oder eine Behinderung hat und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist. Beispielsweise, weil die Mutter wegen einer Risikoschwangerschaft liegen muss oder der Vater schwer erkrankt oder verunfallt ist

Die anfallenden Kosten werden individuell abhängig von der vorliegenden Familiensituation und dem Einsatzgrund von den Krankenkassen oder den örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträgern übernommen. Dennoch kann abhängig von der jeweiligen Einkommenssituation der Familie und dem Anlass des Bedarfs ein Eigenanteil erwartet von der Familie erwartet werden.

Was macht eine Familienpflege?

  • Sie hilft bei der Kinderbetreuung
  • Sie sogt dafür, dass die Kinder regelmäßig den Kindergarten und die Schule besuchen
  • Sie hilft bei den Hausaufgaben
  • Sie beschäftigt die Kinder – natürlich altersgerecht
  • Sie begleitet die Kinder zum Sport, Musikunterricht, Arztterminen und Therapiestunden
  • Sie hilft dabei, dass die Kinder ihre sozialen Kontakte wie Freunde, Verine, etc. weiterhin pflegen können
  • Sie hilft sowohl bei der Säuglings- und Kinderpflege, als auch der Mutter, wenn sich diese noch im Wochenbett befindet
  • Sie führt den Haushalt, geht einkaufen, wäscht, kocht und hilft bei den Dingen eben anfallen

Wir helfen Ihnen gerne dabei Ihre individuelle Situation zu klären und helfen Ihnen diese Zeit gut zu überstehen.

Familienpflege
Pflege & Betreuung

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Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle und kostenlose Beratung zur Verfügung. Nutzen Sie einfach unser Service Telefon, oder lassen Sie uns einen Termin zum persönlichen Kennenlernen vereinbaren. Wir sind für Sie da!

0201 – 458 445 18Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

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